#sicheresache

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg arbeitet beständig an der Verbesserung ihres Webauftritts und konnte aufgrund der Fülle des Materials des Portals noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten. Wir sind bemüht, alle Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in der jeweils gültigen Fassung.

Bei der Neugestaltung und Entwicklung dieser Webseite stand die Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit im Vordergrund. Durch einen Test auf Barrierefreiheit im Januar 2024 wurde eine Selbstbewertung nach gesetzlichen Vorgaben (BGG und BITV) als auch weltweiten Richtlinien (EN 301 549, WCAG 2.1) durchgeführt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Webauftritte https://job.drv-bb.de und https://sicheresache.de sind den Anforderungen nicht vollständig vereinbar. Es gibt Inhalte, wodurch Menschen mit Behinderungen der Informationsabruf beziehungsweise die Zugänglichkeit nicht durchgängig gegeben ist. Zusätzlich zu den Vorgaben wurde zusätzlich ein Plug-in zur Verbesserung der Nutzbarkeit installiert.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Inhalte in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache fehlen.
  • Grafische Elemente sind nicht durchgängig eindeutig in der Informationsübermittlung.
  • Die Überschriftenstruktur ist nicht durchgängig logisch. Die Seitenbereiche finden sich nicht in der Überschriftenstruktur wieder.
  • Die Lesereihenfolge ist für blinde Anwender nicht durchgängig logisch.
  • Informationen werden zum Teil nur über eine farbliche Kennzeichnung übermittelt.
  • Der Textkontrast und der Kontrast von Funktionen sind nicht durchgängig ausreichend.
  • Bei Veränderung der Auflösung (Zoom/Responsivität) kommt es in Teilen zum Verlust von Funktionalität.
  • Mehrere Funktionen können mittels Tastatursteuerung nicht erreicht bzw. benutzt werden; die Fokusreihenfolge ist nicht durchgängig logisch.
  • Mehrere Informationen können mittels Tastaturnutzung nicht abgerufen werden.
  • Der Fokus ist bei der Tastaturnavigation nicht durchgängig sichtbar; Sprunglinks bleiben bei Fokuserhalt unsichtbar.
  • Der Status von Elementen wird zum Teil nur farblich angezeigt und wird nicht an Screenreader übermittelt.
  • Mehrere Elemente übermitteln blinden Anwendern deren Funktion, Namen und Status nicht.

Begründung

Die DRV BB arbeitet beständig an der Verbesserung ihrer Portale und konnte aufgrund der Fülle des Materials aller Portale noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten. Wir sind bemüht, alle Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.

Kontakt und Feedback-Möglichkeit

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg auffallen, wenden Sie sich gerne an unsere Online-Redaktion. Unter folgenden Adressen können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

Deutsche Rentenversicherung Berlin Brandenburg
Pressestelle / Unternehmenskommunikation
Knobelsdorffstraße 92
14059 Berlin

E-Mail-Adresse: Unternehmenskommunikation (unternehmenskommunikation@drv-berlin-brandenburg.de) 

Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Rückmeldung zu geben.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen oder keiner Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der hier genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft die Rechtskraft des Antrags aus inhaltlicher Sicht und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an.

Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
– Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle –
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de

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